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   ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14   

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https://dejure.org/2014,14840
ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14 (https://dejure.org/2014,14840)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14 (https://dejure.org/2014,14840)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 16 Ga 8789/14 (https://dejure.org/2014,14840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung bei der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU); Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung bei bisheriger Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsgericht Berlin weist den Antrag auf Erlass einer gegen den Beauftragten für Stasiunterlagen gerichteten einstweiligen Verfügung zurück

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 30.06.2014)

    Terminankündigung - Abordnung und Versetzung von Wachkräften des Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08

    Unbegründeter Eilantrag gegen Zuweisung eines neuen Arbeitsortes nach Auflösung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14
    (LAG Hessen vom 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10, Rn. 49; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; Sächsisches LAG vom 26.10.2005 - 2 Sa 641/05).

    Abweichungen hiervon werden von der Rechtsprechung nur in bestimmten, vom Arbeitnehmer darzulegenden (LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; LAG Hessen vom 19.08.2002 - 16 SaGA 1118/02) und glaubhaft zu machenden Ausnahmefällen angenommen, in denen der Arbeitnehmer ein gesteigertes Abwehrinteresse hat.

    Dies kann der Fall sein, wenn sich die Weisung etwa als offensichtlich unwirksam herausstellen sollte, sich der Arbeitnehmer erheblichen Gesundheitsgefahren aussetzen würde, die Tätigkeiten seien berufliches Ansehen irreparabel schädigen oder ihn in schwere Gewissenkonflikte bringen würden (LAG Rheinland-Pfalz von 09.02.2011 - 7 Ca 4/11, Rn. 35; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; in dieselbe Richtung mit großer Zurückhaltung LAG Berlin-Brandenburg vom 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Beschluss vom 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91) dass ein Gericht, das eine für seine Entscheidung maßgebliche Gesetzesnorm für verfassungswidrig hält, durch Artikel 100 Abs. 1 GG nicht gehindert sei, vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsache dadurch nicht vorweg genommen wird.
  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10

    Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren - vertragswidrige

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14
    (LAG Hessen vom 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10, Rn. 49; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; Sächsisches LAG vom 26.10.2005 - 2 Sa 641/05).
  • LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02

    Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14
    Abweichungen hiervon werden von der Rechtsprechung nur in bestimmten, vom Arbeitnehmer darzulegenden (LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; LAG Hessen vom 19.08.2002 - 16 SaGA 1118/02) und glaubhaft zu machenden Ausnahmefällen angenommen, in denen der Arbeitnehmer ein gesteigertes Abwehrinteresse hat.
  • LAG Sachsen, 26.10.2005 - 2 Sa 641/05

    Einstweilige Verfügung auf bestimmte Beschäftigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14
    (LAG Hessen vom 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10, Rn. 49; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; Sächsisches LAG vom 26.10.2005 - 2 Sa 641/05).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08
    Auszug aus ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14
    Dies kann der Fall sein, wenn sich die Weisung etwa als offensichtlich unwirksam herausstellen sollte, sich der Arbeitnehmer erheblichen Gesundheitsgefahren aussetzen würde, die Tätigkeiten seien berufliches Ansehen irreparabel schädigen oder ihn in schwere Gewissenkonflikte bringen würden (LAG Rheinland-Pfalz von 09.02.2011 - 7 Ca 4/11, Rn. 35; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; in dieselbe Richtung mit großer Zurückhaltung LAG Berlin-Brandenburg vom 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08).
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